Der Integrationsrat der Stadt Münster
Der Integrationsrat ist die demokratisch gewählte Politische Vertretung der in Münster lebenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Die Wahl des Integrationsrates erfolgt an dem gleichen Tag wie die Kommunalwahl. Die nächsten Integrationsratswahlen stehen somit im Jahr 2025 an.
Seine rechtliche Grundlage findet sich in § 27 der Gemeindeordnung für das Nordrhein-Westfalen.
Gemeinden mit mindestens 5000 zugewanderten Menschen müssen einen Integrationsrat bilden. Der Integrationsrat löste im Jahr 2010 den Ausländerbeirat ab, der seit 1994 gesetzlich vorgeschrieben war. In Münster gab es ohne gesetzliche Verpflichtung bereits seit 1984 einen freiwilligen Ausländerbeirat.
Laut Ratsbeschluss gehören dem Integrationsrat der Stadt Münster 27 Mitglieder an.
Er setzt sich aus 18 direkt gewählten Mitglieder mit Migrationsvorgeschichte sowie 9 durch den Rat der Stadt Münster entsandten Ratsmitgliedern zusammen.
Entsprechend der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens kann sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Stadt Münster befassen und ist zudem bei allen Angelegenheiten, die von besonderer Bedeutung für Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind, anzuhören.
Darüber hinaus hat der Integrationsrat das Recht, dem Oberbürgermeister, dem Rat, den Gremien und der Verwaltung Stellungnahmen oder Anregungen vorzulegen.
Er engagiert sich für die gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit der Menschen mit Migrationsvorgeschichte in allen Bereichen des politischen, gesellschaftlichen sowie kulturellen Lebens.
Durch Beschluss des Rates der Stadt Münster stehen dem Integrationsrat Mittel zur Verfügung. Diese Mittel dienen dem Zweck MSO und Interkulturelle-Akteure aus der Stadtgesellschaft zu unterstützen und das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft zu fördern.